erfolgreiche Praxis-Beispiele
Moratorium mit Gläubigern verhindert Insolvenz
Eine örtliche Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Ehepaares aus Ostwestfalen-Lippe sowie weitere Vollstreckungsmaßnahmen konnten wir durch ein Moratorium mit den Gläubigern verhindern.
In dem Abkommen erklärten sich die Gläubiger bereit, die Tilgung der Schulden bis zur Fälligkeit einer Rentenversicherung aus betrieblicher Altersvorsorge auszusetzen.
Da diese gesetzlich nicht beleihbar oder abtretungsfähig ist, hat Schulden-Kontor für diese Fälle eigens ein Konzept
entwickelt und notariell beurkunden lassen, dass zum Erfolg geführt hat.
Den Eheleuten blieben weitere Besuche vom Gerichtsvollzieher sowie anderweitige Vollstreckungsversuche bzw. letztendlich die Insolvenz erspart.
Mittlerweile sind sämtliche Verbindlichkeiten getilgt.